Mitgliederversammlung - TVL

Die Mitgliederversammlung ist das gesetzgebende Organ des Vereins. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand.

Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet in der Regel einmal jährlich, möglichst bis spätestens 30. Juni des folgenden Jahres statt.

Der Termin der Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand spätestens vier Wochen vorher per Veröffentlichung in der „Lampertheimer Zeitung“ und dem „Südhessen Morgen“ sowie auf der Homepage und durch Aushang in den Vereinsräumen des Vereins bekannt gegeben.

Die Tagesordnung wird vom Vorstand festgelegt und gemäß Abs. 3 bekannt gegeben.

Alle Mitglieder sind berechtigt, bis 8 Tage vor dem Termin der Mitgliederversammlung schriftlich Anträge zur Tagesordnung mit Begründung beim Vorstand einzureichen. Darauf ist in der Terminankündigung unter Bezug auf die Frist hinzuweisen. Verspätete formgerechte Anträge müssen den Mitgliedern vor Beginn der Beschlussfassung mitgeteilt werden. Diese Anträge und während der Versammlung gestellte Anträge (Dringlichkeitsanträge) müssen auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn in der Mitgliederversammlung die Mehrheit der erschienen stimmberechtigten Mitglieder der Behandlung der Anträge zustimmen. Anträge auf Satzungsänderung und Vereinsauflösung sind davon ausgenommen.

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder von einem Vorstandsmitglied nach § 26 BGB geleitet.

Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen per Handzeichen. Ein Antrag auf geheime Abstimmung oder Wahl bedarf der Zustimmung von mindestens 10 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

Stehen für eine Vorstandsposition zwei oder mehr Kandidaten zur Wahl, sollte grundsätzlich geheime Wahl mit Stimmzetteln erfolgen.

Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig.